Sowohl das Ministerium als auch die WKW empfehlen dringend auf die Einhaltung des § 9a Preisauszeichnungsgesetzes zu achten!
Das § 9a Preisauszeichnungsgesetz verlangt: Unternehmen haben bei der Bekanntgabe einer Preisermäßigung auch den niedrigsten Preis anzugeben, der zumindest einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung in demselben Vertriebskanal verlangt wurde.
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